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Textilpflege van Haren

in Bochum

 

Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungsverbandes e.V.

1. August 1997

1. Textilreinigung

wird sachgemäß und schonend ausgeführt.

2. Mängel an eingelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes

verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann ( z. B.

Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von

Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene

Fremdkörper und andere verborgene Mängel ). Das selbe gilt für Reinigungsgut, das nicht, oder nur

begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger

dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

3. Rückgabe

des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung ( z. B. Ticket ). Andernfalls

hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei

Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach

diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur

gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt., es sei dann, der Kunde meldet sich vor der

Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens

nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat

Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

4. Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut

hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z. B. durch

Vorlage der Auftragbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei

Wochen nach Rückgabe gerügt werden.

5. Haftungsgrenzen

Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für

Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in

Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

ACHTUNG:

Unsere Haftung kann auf des 15fache des Reinigungspreises begrenzt sein.

Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z. B. durch Abschluss einer Versicherung

vereinbaren. Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlung

mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB- Gesetz ) vom

09. Dezember 1976. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher

Vorschriften die gerichtliche Prüfung verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt.

Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung kein wirtschaftlicher,

gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewandt werden.

Veröffentlichung in: Bundesanzeiger, Nr. 147, Jahrgang 49 v. 09.08.1997

 

 

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Stand: 12.10.11